Bereich Intervention

Fall- und Krisenberatung

Krisenberatung: Die Vermutung, dass sexuelle Übergriffe durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende stattgefunden haben, erfordert meist ein zügiges verantwortungs-bewusstes Handeln der Fachkräfte. Der erste Kontakt zu den Mitarbeiter:innen der Landesfachstelle „Blaufeuer“ ist daher über E-Mail oder/und Telefon möglich. Im Rahmen einer ersten Telefon- und Krisenberatung können wichtige Fragen zu Ihrem Anliegen geklärt und weitere Schritte geplant werden.

Fallberatung: Sollten nicht alle Anliegen und möglichen Empfehlungen in einem Telefonat geklärt werden können, vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um genauer auf den betreffenden Sachverhalt zu schauen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Fallberatung findet möglichst zeitnah bei Ihnen vor Ort statt.

Helfer:innenkonferenz: Mitunter kann es für eine Empfehlung sinnvoll und erforderlich sein, dass die beteiligten professionellen Helfersysteme sich austauschen, Informationen bündeln und gemeinsam beraten, welche möglichen Handlungsschritte notwendig und angemessen sind. Eine Teilnahme der Mitarbeiter:innen der Landesfachstelle an einer einberufenen Helfer:innenkonferenz ist nach Terminabsprache möglich.

Je nach Fallkonstellation kann jeweils eine Fachkraft aus dem Fachbereich Intervention und aus dem Fachbereich Prävention an den Beratungen teilnehmen.